Wie wir bereits in unserem Beitrag über die verpflichtende Barrierefreiheit für Online-Shops berichtet haben, tritt mit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Neben reinen Onlineshops bist auch du als Anbieter folgender Leistungen betroffen:
Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
Online-Termin-Buchungs-Tools (auch wenn die Dienstleistung als solche nicht unter das BaFG fallen würde, wie etwa Tourismusbetriebe, die ihre Dienstleistung (Hotelzimmer) direkt online verkaufen)
Verlage, welche digitale Publikationen anbieten
Webseiten, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können
Ausnahmeregeln gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro.
Detaillierte Informationen zu den Regeln und Ausnahmen findest du auf der Website der WKO.
Mit rechtlichen Fragen wende dich am besten direkt an deine gesetzliche Interessensvertretung. Für allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit kontaktiere uns!


